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  • SC West Köln

Hinweise für die Rückrunde (FVM)

Quelle FVM

Sehr geehrte Vereinsvertreter*innen,

im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuell geltenden Verordnungen und Regelungen in Bezug auf die Coronapandemie geben, damit Sie sicher in die Rückrunde starten können:


1. Neufassung der Regelungen für den Frauen-, Herren- und Futsalspielbetrieb im FVM wegen Erkrankungen aufgrund des Covid-19 Virus


Der Verbandsspielausschusses (VSpA) und des Verbandsausschusses für Frauenfußball (VAfF) haben eine Neufassung der „Regelungen für den Frauen-, Herren- und Futsalspielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene wegen Erkrankungen aufgrund des COVID-19 Virus gemäß § 47a SpO/WDFV bzw. § 47 Nr.1 F-SpO/WDFV“ beschlossen, welche heute Mittag in den AMonline veröffentlicht wurden, wodurch sie zum Rückrundenstart im Seniorenspielbetrieb gelten. Die Regelungen finden Sie als Anhang zu dieser E-Mail.


Die Neufassung war nötig, weil die bisherigen Regelungen aus der Anfangsphase der COVID-19-Pandemie stammen. Inzwischen hat die Impfkampagne Fahrt aufgenommen, flächendeckende, regelmäßige Tests sind möglich und die behördlichen Regelungen haben sich signifikant verändert: So ist gemäß aktueller Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) die Sportausübung im Freien nur noch unter 2G-, in der Halle gar nur noch unter 2G+-Bedingungen möglich. Und auch die Regelungen zur Isolierung und Quarantäne wurden angepasst.


Die neuen, ausdifferenzierten Regelungen haben den Anspruch, auch unter den aktuellen Bedingungen einen sicheren und fairen Wettbewerb zu garantieren und dazu beizutragen, dass die Saison zu Ende gespielt werden kann. Dies soll u.a. dadurch gelingen, dass die Regelungen den Anforderungen aller Ligen im Seniorenspielbetrieb des FVM – von der Mittelrheinliga bis zu den Kreisligen – gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen Kadergrößen gerecht werden:


Um zukünftig im Bereich des FVM ein Spiel wegen Coronafällen absetzen zu können, müssen zunächst mindestens vier Spieler*innen von einer direkten Verpflichtung oder Anordnung zur Isolierung oder Quarantäne gemäß der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung NRW (CoronaTestQuarantäneVO) betroffen sein. Dies muss gleichzeitig dazu führen, dass der Mannschaftskader durch diese Fälle auf unter 16 Spieler*innen sinkt.


Die Kadergröße wiederum ist definiert als durchschnittliche Kadergröße einer Mannschaft in einem Wettbewerb (Meisterschaft oder Pokal), denn die durchschnittliche Kadergröße lässt sich durch den/die zuständige*n Staffeleiter*in unkompliziert im DFBnet generieren. Die tatsächliche Verfügbarkeit von Spieler*innen (Urlaub, Vereinswechsel, Verletzung, etc.) spielt keine Rolle, sie kann seitens der automatischen Berechnung des DFBnets nicht berücksichtigt werden. Beachten Sie hierzu auch die anhängende Übersicht, die den Zusammenhang zwischen Kadergröße und Spieler*innen in Isolierung oder Quarantäne aufzeigt.


Sollte der so errechnete Kader aufgrund von Spieler*innen, die zwangsweise in Isolierung oder Quarantäne sind, auf unter 11 Spieler*innen fallen, hat die entsprechende Mannschaft immer ein Anrecht auf Absetzung des Spiels bei der jeweils zuständigen Staffelleiter*in. Dies betrifft in der Regel Mannschaften mit einem kleinen Kader.


Auf diese Weise wird sichergestellt, dass in Ligen, in denen Mannschaften größere Kader haben, den beteiligten Mannschaften ein ausreichend großes Wechselkontingent zur Verfügung steht, wobei in Ligen, in denen die Mannschaften eher kleinere Kader haben, keine Mannschaft unter der Sollstärke antreten muss.


Der Antrag auf Absetzung wiederum ist für jedes abzusetzende Spiel neu zu stellen und es müssen immer alle Nachweise, die zur Absetzung berechtigen, beigefügt werden. Adressat über das E-Postfach ist der/die zuständige Staffelleiter*in (der/die zuständige Spielausschussvorsitzende ist in CC zu setzen). Werden alle oder ein Teil der benötigten Nachweise nicht bis spätestens zum fünften Tag nach dem Spiel nachgereicht, wird das Spiel für den Verein, der die Absetzung beantragt hat, als verloren gewertet. Selbstverständlich sind bei Missachtung der Regelungen oder bei Täuschungsversuchen weitere juristische Schritte möglich, wie beispielweise die Abgabe ans Sportgericht. Zurecht abgesetzte Spiele werden grundsätzlich am übernächsten Mittwoch oder Donnerstag neu angesetzt.


Diese Regelungen gelten für den gesamten Herren-, Frauen- und Futsalspielbetrieb im FVM auf Verbands- und Kreisebene. Eigene Regelungen für den Jugendspielbetrieb werden von den zuständigen Stellen zeitnah bekanntgegeben.


2. Aktuell geltende Regelungen aufgrund der Coronaschutzverordnung


Aktuell gilt mit der Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 9. Februar 2022, dass im Freien ein Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen, in der Halle unter 2G+-Bedingungen möglich ist, wobei übergangsweise einfach geimpfte Spieler*innen, die noch auf ihre Zweitimpfung warten, mit einem negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test ebenfalls am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen können. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt, sie erfüllen also automatisch das 2G bzw. das 2G+-Kriterium.


Für das Funktionsteam gilt weiterhin 3G, wobei nicht-immunisierte Personen durchgehend mindestens eine medizinische Maske tragen müssen. Für Zuschauer*innen bis zu einer Höchstzahl von 750 (gemäß den aktuellen Vorgaben) gilt 2G, bei einer darüber hinausgehenden Auslastung 2G+ und die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske.


Alle Regelungen finden Sie übersichtlich aufbereitet in den FAQs unserer Sonderseite zum Thema Corona unter: fvm.de/corona/


Auch in den kommenden Wochen sind Änderungen der CoronaSchVO zu erwarten, über diese informieren wir Sie weiterhin auf unserer Homepage und über das E-Postfach!


Einen guten Start in die Rückrunde wünscht Ihnen


mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fußball-Verband Mittelrhein


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