🏛️ Der "West" informiert:
Kleinspenden und Nachweiserfordernisse
															Liebe Spenderinnen und Spender,
Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihre Spende steuerlich geltend zu machen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum vereinfachten Zuwendungsnachweis gemäß § 50 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
1. Höchstbetrag pro Spende
Sie können jede einzelne Spende bis zu einem Betrag von 300 € mit dem vereinfachten Nachweis absetzen. Dabei werden mehrere Spenden im Jahr nicht zusammengerechnet; entscheidend ist jeder einzelne Zahlungsvorgang.
2. Nachweisanforderungen
Als Beleg genügt einer der folgenden Zahlungsnachweise:
- Kontoauszug oder Ausdruck aus dem Online-Banking
 - Bareinzahlungsbeleg (bei Spenden am Schalter)
 - Quittung einer Sparkasse oder Bank über die Einzahlung
 
Bitte achten Sie darauf, dass der Beleg die folgenden Mindestangaben enthält:
- Name und Anschrift des Spenders
 - Name und IBAN des Empfängers (unser Vereinskonto)
 - Betrag und Datum der Spende
 - Verwendungszweck (z. B. “Spende”, “Jugend”, “Senioren” oder “Kunstrasen Projekt”)
 
Besonders wichtig ist, dass der Verwendungszweck “Spende” klar angegeben ist, damit das Finanzamt den Betrag eindeutig zuordnen kann
3. Aufbewahrung
Bewahren Sie alle Belege zusammen mindestens acht Jahre lang auf, da das Finanzamt diese Unterlagen bei Bedarf anfordern kann.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!