
Mitgliedsbeitrag
SC WEST KÖLN 1900/11 e.V.
Auszug aus Beitrags Ordnung und Satzung des SC West Köln 1900/11 e.V.
Beitrags- und Gebührenliste – gültig und genehmigt durch die Mitglieder Versammlung vom 05.12.2022
Jährlicher Versicherungsbeitrag wird im Dezember des Jahres abgebucht für alle Mitglieder 9,00 Euro die im DFBnet
gemeldet sind
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins können natürliche Personen unbeschadet des Geschlechts, des Berufs, der
Staatsangehörigkeit, der Religion,Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität
werden.
2) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den
Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der
Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPALastschriftverfahren teilzunehmen. Ausnahmen ergeben sich aus § 9 Absatz
8).
………
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft endet
– durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
………
2)Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung per Einschreiben an die
Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum
Quartalsende erklärt werden.
Die 4-Wochenfrist gilt nicht zum 1. Quartal sowie 3. Quartal eines Kalenderjahres bei der Abmeldung vom SC
West Köln 1900/11 e.V
3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem
Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere
ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände ind dem Verein
herauszugeben oder SC West Köln 1900/11 e.V. Satzung wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied
steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.