1900/11 e.V.
Mitgliedsbeitrag

SC WEST KÖLN 1900/11 e.V.

Auszug aus Beitrags Ordnung und Satzung des SC West Köln 1900/11 e.V.
Beitrags- und Gebührenliste – gültig und genehmigt durch die Mitglieder Versammlung vom 26.06-2025
Jährlicher Versicherungsbeitrag wird im Dezember des Jahres abgebucht für alle Mitglieder 11,00 Euro die im DFBnet
gemeldet sind

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins können natürliche Personen unbeschadet des Geschlechts, des Berufs, der
Staatsangehörigkeit, der Religion,Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität
werden.
2) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den
Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der
Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPALastschriftverfahren teilzunehmen. Ausnahmen ergeben sich aus § 9 Absatz
8).
………
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft endet
– durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
………

2) Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden.
Er ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 30.06. und 31.12. zulässig.
Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des gezahlten Beitrages im Falle einer
vorzeitigen Kündigung vor dem 30.06. bzw. 31.12. besteht nicht.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem
Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere
ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände ind dem Verein
herauszugeben oder SC West Köln 1900/11 e.V. Satzung wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied
steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.