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SC West Köln

Das Bildungspaket

Das Bildungspaket ermöglicht, dass Ihre Kinder in der

Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitma-

chen und teilnehmen können. Sie erhalten Zuschüsse

z. B. für Klassenfahrten, Ausflüge und Ferienfreizeiten,

Sport- und Musikangebote, Nachhilfe oder das gemein-

schaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertages-

stätte oder bei der Tagesmutter.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen

unter 18 bzw. 25 Jahren, die

– Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozial-

gesetzbuch II (vom Jobcenter) oder

– Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder

– Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungs-

gesetz oder

– Wohngeld oder

– Kinderzuschlag erhalten,

– bzw. deren Einkommen nur geringfügig über den

oben genannten Sozialleistungen bzw. den speziellen

Einkommensgrenzen liegt (wird im Einzelfall berech-

net)

Das Bildungspaket

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, muss

zunächst Ihr Einkommen durch den Orientierungsser-

vice des jeweils örtlich zuständigen Jobcenters geprüft

werden. Welche Unterlagen für die Prüfung des Einkom-

mens erforderlich sind und welches Jobcenter für Sie

zuständig ist, entnehmen Sie folgendem Link:

bildungspaket/oft-gestellte-fragen#ziel_0_3

oder unter Telefon 0221 / 96 44 34 01


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