Das Bildungspaket ermöglicht, dass Ihre Kinder in der
Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitma-
chen und teilnehmen können. Sie erhalten Zuschüsse
z. B. für Klassenfahrten, Ausflüge und Ferienfreizeiten,
Sport- und Musikangebote, Nachhilfe oder das gemein-
schaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertages-
stätte oder bei der Tagesmutter.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen
unter 18 bzw. 25 Jahren, die
– Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozial-
gesetzbuch II (vom Jobcenter) oder
– Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder
– Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungs-
gesetz oder
– Wohngeld oder
– Kinderzuschlag erhalten,
– bzw. deren Einkommen nur geringfügig über den
oben genannten Sozialleistungen bzw. den speziellen
Einkommensgrenzen liegt (wird im Einzelfall berech-
net)
Das Bildungspaket
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, muss
zunächst Ihr Einkommen durch den Orientierungsser-
vice des jeweils örtlich zuständigen Jobcenters geprüft
werden. Welche Unterlagen für die Prüfung des Einkom-
mens erforderlich sind und welches Jobcenter für Sie
zuständig ist, entnehmen Sie folgendem Link:
bildungspaket/oft-gestellte-fragen#ziel_0_3
oder unter Telefon 0221 / 96 44 34 01
Comments